Motorrad Führerschein

Klasse A – Motorrad unbegrenzt

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2). Gilt für Motorräder von mehr als 50 ccm ohne weitere Einschränkungen.

Besonderheiten beim Aufstieg von A2 auf A:

Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!

Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A oder bei A2 auf A, bei weniger als 2 Jahren Vorbesitz A2

Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):

  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung

Klasse A2 – Motorrad begrenzt

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

A) einer Motorleistung bis 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!

Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A2 bei weniger als 2 Jahrem Vorbesitz von A1

Vorgeschriebene Praxiseinheiten

  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung

Klasse A1 – Motorrad ab 16 Jahren

Mindestalter: 16 Jahre

a) Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum max. 125 cm3, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

B) Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Ellenator) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW

Klasse AM und Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    – Verbrennungsmotor max. 50 cm3
  • A) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge 
    Ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
  • B) Dreirädrige Kleinkrafträder 
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg
  • C) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar)
    Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
    Leermasse max. 425 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht